Wie sieht mein Erstkontakt zu einer Psychotherapeutin oder zu einem Psychotherapeuten aus?
Der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung kann direkt und somit ohne ärztliche Überweisung erfolgen. Daher können Sie direkt über die Praxis oder die TSS den persönlichen Kontakt herstellen und eine sogenannte psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren, in der Sie mit der Therapeutin oder dem Therapeuten den psychotherapeutischen Bedarf abklären und das weitere Vorgehen vereinbaren können. Die persönliche telefonische Erreichbarkeit der Praxis ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt pro Woche mindestens 200 Minuten, bei Therapeuten, die nur einen halben Kassensitz haben, mindes- tens 100 Minuten. Auch die telefonische Erreichbarkeit finden Sie in der Expertensuche der KVB.
Die psychotherapeutische Sprechstunde
Insgesamt kann der Psychotherapeut mit jedem erwachsenen Patienten bis zu sechs Termine à 25 Minuten oder drei Termine à 50 Minuten im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren, bei Kindern und Jugendlichen höchstens zehnmal (insgesamt bis zu 250 Minuten). In der psychotherapeutischen Sprechstunde klären die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut mit Ihnen insbesondere, welche psychischen Beschwerden Sie haben, wie diese einzuschätzen sind und ob Sie deshalb eine Behandlung benötigen.
Die probatorische Sitzung
Da nach erfolgter Sprechstunde ein vertrauensvolles Verhältnis zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Psychotherapie ist, können bis zu vier Probesitzungen in einer psychotherapeutischen Praxis in Anspruch genommen werden, um zu prüfen, ob die Therapeutin oder der Therapeut und das Therapieverfahren zu Ihnen und Ihren Problemen passen („probatorische Sitzungen“).