Stärkung und Aufklärung der Bevölkerung und Pflegender Angehöriger
Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können sich bei Fragen zur Pflegeversicherung, Betreuungsrecht und Demenz an die Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige wenden. Dort erhalten sie eine individuelle, unabhängige, kostenfreie Beratung.
Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erhalten Sie hier.
Weitere Infos:
Patienten haben ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen beziehungsweise anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – vorgesehen sein. Die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans hatte der Bundestag mit dem E-Health-Gesetz beschlossen. Ziel ist es, den Patienten mit dem Medikationsplan bei der richtigen Einnahme seiner Medikamente zu unterstützen. Zunächst gibt es den Plan nur auf Papier. Ab 2018 soll der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Nähere Informationen unter Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie unter KBV Medikationsplan.