Zulassung und Studienverlauf

Nachfolgend haben wir einen Überblick über die Zulassung und den Ablauf des Medizinstudiums mit weiterführenden Links zu den nächstgelegenen Universitäten mit medizinischen Fakultäten erstellt.

 

Zulassung zum Medizinstudium

Die Bewerbung zum Medizinstudium erfolgt über www.hochschulstart.de

Zwei Mal jährlich erfolgt die Studienplatzvergabe in 3 Quoten:

  • 20% an die Abiturbesten (über Landesquoten – Abiturienten konkurrieren in dieser Liste mit Abiturienten des gleichen Bundeslandes)
  • 20% an Bewerber nach der angesammelten Wartezeit

Die Wartezeit wird nach der Zahl der Halbjahre berechnet, die seit dem Erwerb Ihrer Studienberechtigung verstrichen sind.

  • 60% der Studienplätze von den Hochschulen erfolgt allerdings nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens. Das bedeutet:
  • Universitäten legen selbst die Auswahlkriterien fest -> Abiturnote hat einen hohen Stellenwert
  • Weitere Kriterien: Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests (z.B. TMS), Art der Berufsausbildung oder Berufstätigkeit, Ergebnis eines Auswahlgesprächs
  • Berücksichtigung von Ortspräferenz

Test für Medizinische Studiengänge (TMS) erfolgt auf www.tms-info.org 

  • Verbesserung der Abiturnote um bis zu 0,8
  • Die Testteilnahme ist freiwillig
  • Die Teilnahme am Test ist gebührenpflichtig. Die Kosten betragen 73,-- Euro
  • Am Test kann man nur einmal teilnehmen
  • Stellt fest, inwieweit der Bearbeiter komplexe Informationen, welche in längeren Texten, Tabellen oder Graphiken dargeboten werden, zu erfassen und richtig zu interpretieren vermag, ferner, wie gut er mit Größen, Einheiten und Formeln umgehen kann
  • Prüft die Merkfähigkeit, die Genauigkeit der visuellen Wahrnehmung, das räumliche Vorstellungsvermögen und die Fähigkeit zu konzentriertem und sorgfältigem Arbeiten
  • Nicht geprüft werden fachspezifische Kenntnisse, die Gegenstand der Abiturprüfung oder einer anderen Prüfung sind, welche die Hochschulreife vermittelt

ABER: Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Anpassungen des Verfahrens! Informationen rund um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2017 zum Verfahren für den Studiengang Humanmedizin finden Sie auf https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=2334.

NEU: Landarztquote in Bayern -> ab Wintersemester 2019/20 werden 5 % der Studienplätze an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, später auf dem Land tätig zu sein!

Studienablauf 

Die medizinische Ausbildung umfasst ein Studium der Medizin von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (Universität) und ist aufgeteilt in einen vorklinischen Teil von zwei Jahren und einen klinischen Teil von vier Jahren, wobei das letzte Jahr des Studiums eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von achtundvierzig Wochen umfasst (§ 3 ÄAppO).

Maßgebend für die ärztliche Ausbildung und den Zugang zum ärztlichen Beruf sind die Bundesärzteordnung (BÄO) und die aufgrund dieses Gesetzes erlassene Approbationsord­nung (ÄAppO):
Ziel der ärztlichen Ausbildung ist der wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist. Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Die Ausbildung zum Arzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage und praxis- und patientenbezogen durchgeführt.Sie soll auf der Basis des aktuellen Forschungsstandes folgendes vermitteln:

  • das Grundlagenwissen über die Körperfunktionen und die geistig-seelischen Eigenschaften des Menschen
  • das Grundlagenwissen über die Krankheiten und den kranken Menschen
  • die für das ärztliche Handeln erforderlichen allgemeinen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Diagnostik, Therapie, Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation
  • praktische Erfahrungen im Umgang mit Patienten, einschließlich der fächerübergreifenden Betrachtungsweise von Krankheiten und der Fähigkeit, die Behandlung zu koordinieren
  • die Fähigkeit zur Beachtung der gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns
  • Grundkenntnisse der Einflüsse von Familie, Gesellschaft und Umwelt auf die Gesundheit, die Organisation des Gesundheitswesens und die Bewältigung von Krankheitsfolgen
  • die geistigen, historischen und ethischen Grundlagen ärztlichen Verhaltens

Die Approbationsordnung für Ärzte legt nur die Pflichtpraktika und Pflichtkurse sowie für den vorklinischen Teil des Stu­diums Pflichtseminare fest. Die übrigen Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere Vorlesun­gen, werden von den Hochschulen bestimmt. Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt einschließlich der Prüfungszeit für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 sechs Jahre und drei Monate.

Grundlagenfächer in der Vorklinik (theoretisch):

  • Chemie
  • Biologie
  • Physik
  • Biochemie
  • Anatomie (Mikroskopische Anatomie & Makroskopische Anatomie & Neuroanatomie)
  • Physiologie (Vegetative & Neurophysiologie)
  • medizinische Psychologie / Soziologie
  • Terminologie
  • Berufsfelderkundung

Zum Präparationskurs in der Vorklinik: https://www.thieme.de/viamedici/vorklinik-praepkurs-1502/a/der-praeparierkurs-in-der-vorklinik-3824.htm 

Grundlagenfächer in der Klinik (klinisch-praktisch):

  • Allgemeinmedizin
  • Kinderheilkunde
  • Anästhesiologie
  • Klinische Chemie und
  • Laboratoriumsdiagnostik
  • Arbeitsmedizin und Sozialmedizin
  • Neurologie
  • Augenheilkunde
  • Orthopädie
  • Chirurgie
  • Pathologie
  • Dermatologie und Venerologie
  • Pharmakologie und Toxikologie
  • Frauenheilkunde / Geburtshilfe
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Psychosomatische Medizin und
  • Psychotherapie
  • Humangenetik
  • Rechtsmedizin
  • Hygiene, Mikrobiologie und Virologie
  • Urologie
  • Innere Medizin

+ Wahlfach
+ Querschnittsfächer (z.B. bildgebende Verfahren)

Praktika 

  • Ausbildung in Erster Hilfe (§ 5 ÄAppO)
  • 3 Monate Pflegepraktikum vor oder während der Vorklinik (§ 6 ÄAppO)
  • 4 Monate Famulatur nach Bestehen des Physikums (davon 2 Monate stationär, 1 Monat ambulante Versorgung, 1 Monat hausärztliche Versorgung) (§ 7 ÄAppO)

Praktisches Jahr

Aktuell: Tertiale (4 Monate Innere, 4 Monate Chirurgie, 4 Monate Wahlfach)
Zukünftig: Quartale (3 Monate Innere, 3 Monate Chirurgie, 3 Monate Wahlfach, evtl. 3 Monate Allgemeinmedizin)


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