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Landkreis Miltenberg -
wo der Main am schönsten ist.
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Eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau wünschen wir uns in Deutschland. Der ländliche Raum hat jedoch zunehmend mit medizinischen Versorgungsproblemen zu kämpfen.
Die Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Regionen ist daher ein wichtiges Instrument zum Auf- und Ausbau dieser Versorgung. Ziel ist dabei, die Entscheidung für eine ärztliche oder psychotherapeutische Niederlassung im ländlichen Raum zu erleichtern.
Die Gesundheitsregion plus möchte angehende Landärzte im Einstieg in die Berufsausübung in der Region unterstützen und entsprechende Angebote bereitstellen.
Wir bieten Ihnen nachstehend eine Übersicht über landesweite und regionale Angebote und Programme beim Start in die Niederlassung.
Zielgruppe: | Niederlassung von Hausärzten und von Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sowie von Kinder- und Jugendpsychiatern |
Förderung: | max. 60.000 €, in Planungsbereichen ohne Zulassungsbeschränkungen, Niederlassungsort mit max. 20.000 Einwohnern, in Planungsbereichen mit Zulassungsbeschränkungen nur nach erfolgter positiver Härtefallprüfung, mind. 5 Jahre als Vertragsarzt niederlassen, *Bei gleichzeitiger Förderung: Verringerung der Fördersätze! |
Zielgruppen: | Unterstützung bei der Gründung einer Filialpraxis von Hausärzten und von Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung Niederlassungsort mit max. 20.000 Einwohnern sowie Kinder- und Jugendpsychiatern |
Förderung: | max. 15.000 €, bei Vorliegen einer besonderen Bedeutung am Niederlassungsort, Voraussetzung: Verpflichtung zu vertragsärztlicher Tätigkeit mit mind. 10 Std./Woche |
Zielgruppe: | U.a. vertragsärztlich niedergelassene Ärzte und deren Einrichtungen,ein innovatives medizinisches Versorgungskonzept zur modellhaften Bewältigung des Strukturwandels im Gesundheitssystem durchführen wollen |
Förderung: | gefördert werden nur Ausgaben, die nicht durch die standardmäßige Regelversorgung gedeckt sind; max. 50% der förderfähigen Kosten, min. 30% Richtlinie zur Förderung innovativer Eigenanteil, max. 500.000 € förderfähige Gesamtausgaben: min. 25.000 € medizinischer Versorgungskonzepte |