Hier können Sie sich nützliche Dokumente wie z.B. Vordrucke zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und weiteres bequem herunterladen:
- Flyer Famulaturprogramm 2024
- Gesundheitskompetenz Arbeitshilfen zum Thema Gesundheitskompetenz.
- Ratgeber Krankenhaus Wissenswertes für Patienten vor, während und nach einer Behandlung im Krankenhaus.
- Patientenverfügung Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen. Da Sie ganz genau formulieren müssen, damit die Verfügung in Ihrem Sinne umgesetzt wird, lassen Sie sich zu Ihrer Sicherheit beraten. Kompetente Auskünfte erhalten Sie bei der Betreuungsstelle des Landratsamtes, bei der Beratungsstelle für Senioren und Pflegende Angehörige und bei Notaren.
- Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Sie können vereinbaren, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Sie sollten aber nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass sie nur in Ihrem Sinne handeln wird. Bitte lassen Sie sich zu Fragen der Vorsorgevollmacht beraten. Kompetente Auskünfte erhalten Sie bei der Betreuungsstelle des Landratsamtes, bei der Beratungsstelle für Senioren und Pflegende Angehörige und bei Notaren.
- Neuerungen Pflegeversicherung 2017 - Info Medizinischer Dienst der KV Ab 2017 wird Pflegebedürftigkeit vollkommen neu gesehen – auch die Begutachtung durch den MDK Bayern wird sich dadurch ändern. Künftig werden die Aktivitäten und Fähigkeiten des pflegebedürftigen Menschen in allen Lebensbereichen betrachtet. Dieser Flyer enthält ist eine knappe Zusammenfassung der Änderungen im Jahr 2017.
- Neuerungen Pflegeversicherung 2017 - Deutsche Alzheimer Gesellschaft Mit einer grundlegenden Reform, die in zwei Stufen zum 1. Januar 2016 und zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, wurde die Definition der Pflegebedürftigkeit dahin gehend verändert, dass nicht mehr ausschließlich körperlich bedingte Einschränkungen ausschlaggebend sind, sondern geistig und psychisch bedingte Einschränkungen der Selbstständigkeit bei der Einschätzung eines Pflegebedarfs gleichrangig berücksichtigt werden. Dies bedeutet vor allem für Menschen mit Demenz eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum bisherigen Recht.
- Psychoguide - Wer macht was? Kleiner Führer durch den Dschungel der Psycho-Berufe - Hand aufs Herz: Können Sie, ohne zu zögern, den Unterschied zwischen einer Psychotherapeutin und einer Psychologin, einem Psychiater und einem Nervenarzt oder zwischen vielen anderen Psycho-Berufen erklären?
- Krankenfahrten im Überblick In dieser Datei erhalten Sie eine Übersicht über die unterschiedlichen Krankenfahrten, die von den Krankenkassen bei Bedarf übernommen werden. Sprechen Sie hierzu Ihre Krankenkasse direkt an.
- Ihr persönlicher Medikationsplan - alle Medikamente auf einen Blick Patienten haben ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen beziehungsweise anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – vorgesehen sein. Die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans hatte der Bundestag mit dem e-health Gesetz beschlossen. Ziel ist es, den Patienten mit dem Medikationsplan bei der richtigen Einnahme seiner Medikamente zu unterstützen. Zunächst gibt es den Plan nur auf Papier. Ab 2018 soll der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können.
- Ratgeber Patientenrechte Informationen über Patientenrechte sind in dem Ratgeber gut verständlich dargestellt. Sie tragen dazu bei, dass Patienten selbstbestimmt und gut informiert Entscheidungen in Kooperation und Abstimmung mit den Behandlern treffen können
- Organspendeausweis zum ausdrucken Nur die Entscheidung zählt! Ihre Entscheidung für oder gegen eine Spende können Sie auf dem Organspendeausweis festhalten. Sie können bestimmte Organe oder Gewebe ausschließen oder die Entscheidung auf eine andere Person übertragen. Kompakte Informationen erhalten Sie zudem unter der Internetadresse www.organspende-info.de.
- Erste Hilfe - Praktische Schritt für Schritt Anleitung zum Ausdrucken
- Patientenausweis Der Patientenausweis dient der Sicherheit von Patient und Behandlern. Auf einen Blick wird der Gesundheitszustand ersichtlich.
- Checkliste stationäre Behandlung Die Checkliste stationäre Behandlung enthält wichtige Informationen zur Behandlung im Krankenhaus.